Johannes und Sascha sprechen in der 89. Folge von Vertrieb trifft Recht über eine BGH-Entscheidung aus dem vergangenen Jahr, die aus der Pandemiebeschaffung von Masken 2020 stammt.

Ausgangspunkt ist das Open-House-Verfahren, mit dem die Bundesrepublik im Frühjahr 2020 Schutzmasken zu festgelegten Konditionen einkaufte – mit dem 30. April 2020 als vertraglich fixiertem Liefertermin. Als sich Lieferungen verzögerten, erklärte der Bund den Rücktritt, ohne zuvor eine Frist zu setzen – gestützt auf eine Klausel, die den Vertrag als Fixgeschäft einordnete.

Die Folge nimmt sich die Frage vor, ob das wirklich ein Fixgeschäft war: Reicht eine andauernde Pandemielage aus, um ein Fixgeschäft zu begründen? Und was bedeutet es, wenn der Bund selbst Lieferslots verschoben hat?

Im Mittelpunkt steht außerdem die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und die AGB-Kontrolle der Klausel mit dem Fixtermin selbst. Wir bleiben dran und berichten, sobald entschieden ist.

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist darauf spezialisiert, Marketing und Vertrieb strukturiert weiterzuentwickeln und verlässliche Grundlagen für Wachstum zu schaffen.


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

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Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes‘ LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.