Johannes hat im BUSE BLOG und für die Online-Zeitschrift „Dispute Resolution“ seine Gedanken zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts aufgeschrieben. Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das deutsche Schiedsrecht attraktiver und international wettbewerbsfähiger machen soll. Für Unternehmen im internationalen Handel und Vertrieb ist das keine abstrakte Reform, sondern eine Entwicklung mit ganz praktischen Auswirkungen.
Der Entwurf sieht mehrere Änderungen vor. Besonders relevant ist die Möglichkeit, dass bestimmte Verfahrenshandlungen künftig auch vollständig digital stattfinden können. Außerdem sollen staatliche Gerichte stärker mit Schiedsverfahren verzahnt werden. So wird diskutiert, den neu geschaffenen Commercial Courts auch Zuständigkeiten für schiedsbezogene Verfahren zu geben – etwa bei der Unterstützung oder Kontrolle von Schiedsverfahren.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Schiedsverfahren werden in Deutschland voraussichtlich noch attraktiver. Gerade bei internationalen Liefer- und Vertriebsverträgen sind sie oft die bevorzugte Streitbeilegungsmethode. Die Reform zielt darauf ab, Deutschland als Standort für solche Verfahren weiter zu stärken.
Wer internationale Verträge gestaltet, sollte diese Entwicklungen im Blick behalten – insbesondere bei der Formulierung von Schiedsklauseln.
